Allgemeine Geschäftsbedingungen der Villa Orsi
Den Mietvertrag schliessen Sie mit dem Besitzer der Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Abschluss des Mietvertrags erfolgt mit dem Besitzer der VILLA ORSI
Mit Ihrer Zahlung erkennen Sie - gleichzeitig im Auftrag aller Teilnehmer - die folgenden Geschäftsbedingungen an:
1. RESERVIERUNG Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung von 30% fällig, die Sie direkt an den Besitzer überweisen
2. RESTZAHLUNG Die Restzahlung ist 8 Wochen vor Ankunft fällig. Unmittelbar nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen (Mietgutschein und Anreisebeschreibung).
3. RÜCKTRITT DER KUNDEN
Grundsätzlich ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich.Der Eingang der schriftlichen Stornierung bei Casa In Italia oder dem Besitzer ist für die Höhe der Stornokosten maßgebend. Bei Streichung der Reservierung werden folgende Pauschal-Stornogebühren sofort fällig: bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% (Anzahlung) von 59 Tagen bis 46 Tagen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises von 45 Tagen bis zum Tag des Mietbeginns 100% des Mietpreises
4. KÜNDIGUNG DURCH DEN BESITZER / ERSATZLEISTUNGEN Wird durch unvoraussehbare Ereignisse die Einhaltung des Mietvertrages unmöglich, so behält sich der Besitzer das Recht vor den entrichteten Mietpreis zurückzuerstatten.
5. BELEGUNG, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN Die Belegung darf die ausgeschriebene Personenzahl nicht überschreiten. Auch Kinder zählen wie Erwachsene. Lediglich 1 Baby (unter 2 Jahren) kann über die max. Personenanzahl hinaus akzeptiert werden. Umbuchungen werden wenn möglich unter der Bedingung entsprochen, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten entrichtet werden. Umbuchungskosten sind sofort fällig. Ist der Anmeldende an der Nutzung der Wohneinheit gehindert, so können Ersatzpersonen angemeldet werden. Der Dritte tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein und muß den Reiseerfordernissen genügen, insbesondere Vorschriften gesetzlicher und behördlicher Natur. Es werden hier lediglich geringfügige Mehrkosten entstehen, es sei denn, dass dies eine Umbuchung (anderer Zeitraum oder Wohneinheit) verursacht.
6. KOMMERZIELLE NUTZUNG Sollten Sie die Absicht haben, ein Haus für einen kommerziellen Gebrauch zu nutzen, sei es für Fotos oder Filmaufnahmen, müssen Sie das bitte im Moment der Reservierung mitteilen. Diese Nutzung wird gegebenenfalls von Casa In Italia schriftlich genehmigt. Spezielle Bedingungen und finanzielle Vereinbarungen können durch den Besitzer festgelegt werden. Parties, Hochzeiten oder grössere Versammlungen sind ohne schriftliche Erlaubnis nicht gestattet. Zelten und Camper sind auf dem Grundstück nicht erlaubt.
7. VERSICHERUNG Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Fragen Sie Ihre Buchungsstelle.
8. ANKUNFTS- UND ABREISEZEITEN Die vorgesehene Ankunftszeit ist zwischen 16 und 19 Uhr. Sollte Ihre Anreise später sein, fragen Sie bitte vor Abschluss der Buchung nach. Ohne schriftliche Bestätigung ist eine spätere Ankunft als 20 Uhr nicht möglich. Generell werden ab 20 Uhr 50 Euro und ab 22 Uhr 100 Euro Unkosten berechnet. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Fa. Casa In Italia GmbH. Bei Verspätungen ist der Gast gebeten, unter den angegebenen Nummern, die Casa In Italia GmbH oder die Besitzer/Verwalter des Hauses zu benachrichtigen. Bei Komplikationen, die durch Nichteinhaltung der Ankuftszeiten auftreten, übernimmt die Casa In Italia GmbH keine Verantwortung. Am Abreisetag muß das Haus bis 10.00 Uhr übergeben werden, da es für die nachfolgenden Gäste geputzt werden muß.
9. KAUTION Die Kaution wird per Überweisung an den Besitzer vor Ankunft hinterlegt. Diese wird am während der Woche nach Abreise erstattet, wenn keine Schäden am Haus oder an dem Mobiliar festgestellt werden. Der Schlüsselhalter kann bei Nichteinhaltung den Zutritt verweigern.
10. HAUSTIERE sind nicht erlaubt.
11. BEANSTANDUNGEN Die Villa Orsi wurde sorgfältig inspiziert und beschrieben. Im Falle von Unterbrechungen von Wasser-, Gas-, Telephon- oder Stromversorgung, Elektroapparate und Internetanschluss sind wir bei der Behebung gerne behilflich. Falls auftretende Störungen nicht sofort zu beseitigen sind, müssen Sie sich sofort und direkt mit uns in Verbindung setzen, damit eventuelle Verhandlungen auf Erstattungen mit dem Besitzer abgesprochen werden können. Beanstandungen, die erst am Ende des Aufenthaltes gemacht werden, können nicht berücksichtigt werden. Kunden, die die Wohneinheit ohne Benachrichtigung oder Abhilfeverlangen verlassen, verlieren jedes Anrecht auf event. Erstattungen oder Minderungen. Unsere Telefonnummer (Abhilfe) ist in dem Mietgutschein oder in der Wegbeschreibung vermerkt.
12. HAUSHALTSHILFE UND KLEINKINDERBETTEN Eine tägliche Reinigung ist im Preis inklusive. Ein Kleinkinderbett muss ebenfalls im Voraus bestellt werden, die Bestätigung erfolgt schriftlich.
13. REINIGUNG, INSTANDHALTUNG UND PFLICHTEN DES MIETERS Villa Orsi wird vom Schlüsselhalter sauber übergeben. Alle Küchenutensilien und der Grill sind in gereinigtem Zustand zu übergeben. Ausserordentliche, über das normale Mass hinausgehende Reinigungskosten werden Ihnen separat verrechnet. Abfälle, Glas und andere zu entsorgende Stoffe sind durch Sie zu entsorgen. Instruktionen dafür befinden sich in der Hausdokumentation.Beanstandungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Am Ende des Aufenthaltes ist die Wohneinheit in Ordnung zu hinterlassen. Ist das Haus nicht in Ordnung und aufgeräumt, ist der Schlüsselhalter berechtigt, die Reinigungskosten aus der Kaution einzubehalten. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Mietreisenden entstandenen Schäden zu ersetzen. Die Gäste sollten sich korrekt verhalten, der Schlüsselhalter hat das Recht, nachhaltig störende Gäste auszuweisen.
14. HINWEISE FÜR PERSONEN MIT SCHWEREN GESUNDHEITSPROBLEMEN UND BEHINDERTE Behinderte sollten unbedingt vor einer Reservierung mit uns absprechen, ob das Haus für Ihre Bedürfnisse geeignet ist. Unsere Häuser befinden sich auf dem Land: Insekten, Spinnen, Bienen, Wespen, Hunde und Katzen sind normal in ländlichen Gegenden. Sollte jemand in Ihrer Gruppe schwerwiegende Allergien haben, teilen Sie es uns bitte unbedingt mit.
15. SWIMMING POOLS Der Swimmingpoolbetrieb (leider wetterabhängig) ist in der Regel vom 30.05 bis 03.10. Je nach Wetter können Swimmingpools länger betrieben werden (dies jedoch ohne Gewähr). Die Schwimmbäder sind nicht eingezäunt, und es gibt keine Schwimmmeister. Die Gäste benutzen den Pool auf eigene Gefahr. Kinder müssen immer überwacht werden. Weder der Hausbesitzer, noch Casa In Italia, noch die Agentur übernehmen keinerlei Verantwortung für die Benutzung des Schwimmbades.
16. WASSER- UND STROMVERSORGUNG
Fast alle Wohneinheiten sind für den typischen Urlaubsbedarf ausgerichtet. Viele sind umgebaute Bauernhäuser oder antike historische Gebäude. In Italien ist die Stromlast gesetzlich beschränkt, daher kann bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Elektrogeräte die Stromkapazität nicht ausreichen. Benutzen Sie bitte daher nicht alle Geräte gleichzeitig (z.B. Wasserboiler und Geschirrspüler). In Italien herrscht im Sommer Wasserknappheit. Bitte gehen Sie damit sparsam um.
17. INTERNETANSCHLUSS
Leider ist Internet in den ländlichen Regionen in Italien immer noch kein Standard. Wir versuchen aber Ihnen diesen Service, wo es möglich ist, anzubieten. In den Häuser, in denen es Internet gibt, müssen Sie aber wissen, dass oft die Datengeschwindigkeit sehr gering ist. Vielfach gibt es nur EDGE oder max. 3G, was nur für Emails reicht.
Wenn es zu einer Störung oder Unterbrechung der Verbindung kommt, ist es erfahrungsgemäß nicht einfach technischen Support von den Providern zu bekommen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir unser Bestes tun werden, damit diese eventuellen Probleme behoben werden, aber keine Verantwortung dafür tragen können und eventuelle Beanstandungen zurückweisen müssen (siehe ebenfalls Punkt 11).
18. DAS HINTERLASSEN VON WERTGEGENSTÄNDEN IM HAUS ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO DER GÄSTE
Weder Casa In Italia, noch die Eigentümer und deren Angestellte können für einen eventuellen Verlust haftbar gemacht werden.
19. HAFTUNG
Sie haften für alle Gäste oder Personen, die in der gebuchten Zeit im Haus verweilen, sei es für evtl. Schäden, die diese anrichten könnten oder die, diese erleiden könnten.
20. ORTSTAXE
In den meisten Orten werden inzwischen wie in der Schweiz, Deutschland und Österreich auch eine Orts-, oder Kurtaxe (tassa di soggiorno) erhoben. Dabei zahlen Erwachsene ca. 1 Euro / Tag. Dieser Betrag wird direkt an die jeweilige Gemeinde weitergeleitet.
22. GERICHTSSTAND UND UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BEDINGUNGEN Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen. Falls es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, gilt schweizer Recht und der Gerichtsstand von Zug als vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Mietbedingungen.