Casa In Italia GmbH ist ein Salogi Srl. Vertragspartner und die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind als Bestandteil des Vertrags mit Salogi Srl anzusehen.
Alle Buchungen erfolgen über SALOGI S.r.l. mit Hauptsitz in Via San Gregorio 5, 55100 Lucca, Italien, und mit MwSt.-Nr. 01275120465, im Folgenden der Kürze halber als „Salogi“ bezeichnet.
Salogi ist ein bevollmächtigter Vertreter des Besitzers bzw. der Besitzerin der Immobilie. Indem Sie das Buchungsformular unterschreiben, nehmen Sie und Ihre Gruppe folgende Bedingungen an:
1. BUCHUNG
Zum Zeitpunkt der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrags fällig. Der Mietvertrag wird erst dann mit uns abgeschossen, nachdem wir die Anzahlung und anschließend Ihre Buchung bestätigt haben. Bei Stornierung ihrerseits fällt die in Absatz 3 vorgesehene Stornierungsgebühr an.
2. RESTZAHLUNG
Die Restzahlung ist bis spätestens sechs Wochen vor dem Ankunftsdatum zu leisten. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, unbeschadet unserer Ansprüche auf die Stornierungsgebühr die Buchung zu stornieren und die Anzahlung einzubehalten. Bei Buchungen innerhalb von sechs Wochen vor dem
Ankunftsdatum ist zum Zeitpunkt der Buchung der Gesamtbetrag zu zahlen.
3. STORNIERUNG IHRERSEITS
Wenn Sie eine Buchung stornieren möchten oder sollten wir aufgrund von Nichtzahlung eine Buchung stornieren, fällt folgende Stornierungsgebühr an:
- 6 Wochen oder mehr vor dem Ankunftsdatum: Anzahlung (30%)
- 6 Wochen oder weniger vor dem Ankunftsdatum: 100%
Auf jeden Fall sind Stornierungen schriftlich mitzuteilen.
4. COVID-19-STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Wir verstehen, dass in der aktuellen COVID-19-Situation bei der Reiseplanung Flexibilität erforderlich ist. Daher ist es im Falle von Reisebeschränkungen (Grenzschließung und/oder Reiseverbot), die von dem Land, in dem der „Gruppenleiter“ bzw. die „Gruppenleiterin“ (die Person, in dessen Namen die Buchung vorgenommen wurde, die als Ansprechpartner der Reisegruppe fungiert und die für die Anmietung verantwortlich ist) wohnt, oder von der italienischen Regierung auferlegt werden, möglich, die Buchung von 30 Tagen vor dem Ankunftsdatum bis zum Ankunftsdatum kostenlos zu stornieren. In diesem Fall erstatten wir den gezahlten Betrag zurück oder geben einen gleichwertigen Gutschein aus, der für eine zukünftige Buchung verwendet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass das eventuelle Erfordernis einer Covid-Bescheinigung (Covid-Test, Covid-Impfung, usw.) für die Einreise nach Italien oder die Rückkehr in Ihr Land nicht als Reisebeschränkung gilt. Es ist auch keine Rückerstattung möglich, wenn die örtlichen Behörden eine Covid-Bescheinigung für den Aufenthalt in einer touristischen Unterkunft wie unseren Villen verlangen.
5. STORNIERUNG UNSERERSEITS
Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass wir an bestätigten Vereinbarungen Änderungen vornehmen müssen, kommt es doch gelegentlich vor. In diesem Fall werden wir Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Sollte die von Ihnen gebuchte Immobilie aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, für die Vermietung ungeeignet werden (z.B. bei Schäden an der Elektroinstallation oder am Schwimmbad oder bei sonstigen Problemen mit der Immobilie), behalten wir uns das Recht vor, Ihnen stattdessen eine ähnliche Immobilie anzubieten.
Ist dies jedoch nicht möglich oder möchten Sie die Ersatzimmobilie nicht mieten, so stornieren wir die Buchung und erstatten Ihnen den an uns für die Immobilie gezahlten Betrag, haften jedoch nicht für sonstige Reisestornierungsgebühren. Im Falle einer Stornierung erfolgt die Rückzahlung auf dieselbe Karte bzw. dasselbe Konto, mit der bzw. mit dem die Zahlung der Buchung erfolgt ist.
6. ANZAHL DER GÄSTE / ERSATZ / KINDER UND KLEINKINDER
Die Anzahl der Gäste darf die Anzahl der in der Immobilienbeschreibung angegebenen Schlafplätze nicht überschreiten. Sollte der bzw. die Objektverantwortliche feststellen, dass sich mehr Gäste als erlaubt in der Immobilie befinden, so kann er bzw. sie nach eigenem Ermessen die überzähligen Gäste dazu auffordern, die Immobilie zu verlassen.
Kleinkinder (Kinder unter 2 Jahre am Tag der Ankunft) werden nicht mitgezählt. Wenn es mehr als ein Kleinkind in der Gruppe gibt, muss dies bei der Buchung mitgeteilt werden. Kinder über 2 Jahre (unabhängig davon, ob sie in Babybetten schlafen oder nicht) werden mitgezählt.
7. KOMMERZIELLE VERWENDUNG / PARTYS UND HOCHZEITEN / DIENSTLEISTUNGEN UND ANDERE VERANSTALTUNGEN
Wenn Sie vorhaben, eine Immobilie zu kommerziellen Zwecken, wie z.B. zum Fotoshooting oder Filmdreh, zu benutzen, bitte teilen Sie es uns zum Zeitpunkt der Buchung mit. Kommerzielle Verwendungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung von uns erlaubt und wir werden in diesem Fall bestimmte Bedingungen und Bestimmungen umsetzen. Private Partys, Hochzeiten, Hochzeitsempfänge und Versammlungen sind ohne schriftliche Genehmigung von uns in der Immobilie nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass in den meisten Villen vom Eigentümer bzw. von der Eigentümerin ausgewählte vertrauenswürdige Fachleute zur Verfügung stehen, wenn Sie zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Kochdienste, Kochkurse, Massagen, usw.) in der Immobilie bestellen möchten. Wenn Sie andere Fachleute bestellen möchten, muss dies bei der Buchung mit Salogi vereinbart werden. Leider ist das jedoch nicht immer möglich, da die Entscheidung beim Eigentümer bzw. der Eigentümerin der Villa liegt.
Camping ist auf dem Grundstück der Immobilie nicht erlaubt.
8. VERSICHERUNG
Sie und Ihre Gruppe müssen über eine Reiseversicherung mit Versicherungsschutz bei Reiserücktritt verfügen (auch bekannt als „Cancel for Any Reason“, d.h. Stornierung aus einem beliebigen Grund). Die Reiseversicherung sollte zum Zeitpunkt der Buchung abgeschlossen werden. Wenn Sie ohne ausreichenden Versicherungsschutz reisen, haben Sie keine Chance auf Erstattung von Verlusten, Ausgaben oder Kosten. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Rücktritts aus einem beliebigen Grund, auch aus gesundheitlichen Gründen, die in Absatz 3 vorgesehenen Rücktrittsbedingungen unwiderruflich gelten.
9. AN- UND ABREISEZEITEN
Gäste haben von 16:00 bis 19:00 Uhr am Ankunftstag anzureisen und vor 10:00 Uhr am Abreisetag abzureisen. Andere An- bzw. Abreisezeiten sind nur nach vorheriger Absprache mit uns und nach schriftlicher Bestätigung von uns möglich. Bitte teilen Sie uns oder dem Besitzer bzw. der Besitzerin eventuelle Flugverspätungen oder sonstige Reiseprobleme rechtzeitig mit. Spätere Anreisen sind schwer zu gestalten und wenn es möglich ist, eine spätere Anreise zu vereinbaren, wird ein Zuschlag fällig, der direkt dem bzw. der Objektverantwortlichen zu zahlen ist.
Bitte beachten Sie, dass es in den meisten Fällen nicht möglich ist, Anreisen nach 22:00 Uhr zu vereinbaren. Der bzw. die Objektverantwortliche kann den Zutritt in die Immobilie zu anderen als den oben genannten Uhrzeiten nach eigenem Ermessen gewähren oder verweigern. Diesbezüglich lehnen wir jegliche Verantwortung ab.
10. KAUTION
Bei der Ankunft ist dem bzw. der Objektverantwortlichen die in der Beschreibung der Immobilie angegebene Kaution in bar zu zahlen (in beliebiger Währung). Die Kaution dient zur Deckung der Kosten für eventuelle Schäden, die während des Aufenthalts an der Wohnung verursacht werden. Diesen Betrag bekommen Sie nach Abzug solcher eventuellen Schäden am Morgen des Abreisetages zurück. Bei Nichtzahlung der Kaution ist der bzw. die Objektverantwortliche dazu berechtigt, den Zutritt in die Immobilie zu verweigern.
11. HAUSTIERE
Im Allgemeinen sind Haustiere nicht erlaubt. Wenn Sie vorhaben, eines mitzubringen, bitte prüfen Sie im Voraus nach, ob Haustiere erlaubt sind. Sind Haustiere erlaubt, so ist eine zusätzliche Kaution fällig und/oder eine Haustierversicherung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass auch wenn Haustiere erlaubt sind, sie nicht auf Sofas und Betten schlafen und nicht ins Schwimmbad dürfen. Sollten Sie mit einem Haustier anreisen, ohne dies vorher vereinbart zu haben, liegt es im Ermessen des bzw. der Objektverantwortlichen, ob es erlaubt ist oder nicht.
12. BESCHWERDEN
Wir besuchen und überprüfen regelmäßig alle Immobilien in unserem Portfolio. Die Beschreibungen auf den Seiten der Immobilien werden daher sorgfältig und in gutem Glauben erstellt. Für ohne unser Wissen von den Besitzern vorgenommene Änderungen lehnen wird jedoch jegliche Verantwortung ab. Auch für eventuelle Unterbrechungen der Wasser-, Gas- oder Internetversorgung oder den Ausfall von Elektrogeräten sind wir nicht verantwortlich. Natürlich werden wir uns bemühen, solche eventuellen Probleme schnellstens zu beseitigen.
Bei Problemen während Ihres Aufenthalts, die sich nicht direkt durch den Besitzer bzw. der Besitzerin oder den Verantwortlichen bzw. die Verantwortliche für die Immobilie beseitigen lassen, bitte kontaktieren Sie uns sofort. Eine Entschädigung können Sie nach Abreise vom Besitzer bzw. der Besitzerin durch uns nur dann bekommen, wenn Sie das Problem bei uns während Ihres Aufenthalts gemeldet haben.
Beschwerden, die Sie erst am Ende Ihres Aufenthalts einlegen, werden nicht berücksichtigt. Gäste, die die Immobilie ohne Genehmigung von Salogi verlassen, verlieren das Recht auf Rückerstattungen oder Rabatte.
13. REINIGUNG
Die Immobilie wird am Anfang des Mietzeitraums gründlich gereinigt und die Gäste haben die Immobilie bis Ende des Mietzeitraums in gutem Zustand zu erhalten. Normalerweise ist ein zusätzlicher Zimmerreinigungsdienst gegen Zusatzkosten verfügbar, aber dies können wir nicht garantieren. Die Kosten können je nach dem Ort abweichen und sind vor Ort zu zahlen. Wenn Sie einen Zimmerreinigungsdienst im Voraus buchen, können Sie ihn vor Ort nicht mehr abbestellen; die entsprechenden Kosten fallen auf jeden Fall an. Die Wäsche wird normalerweise nach der ersten Woche gewechselt.
14. BENEHMEN
Der Vertragsunterzeichner bzw. die Vertragsunterzeichnerin ist für sein bzw. ihr eigenes Verhalten und das Verhalten seiner bzw. ihrer Gruppe verantwortlich. Bei inakzeptablem Verhalten, das gegen die Regeln des Zusammenlebens verstößt, behält sich der bzw. die Objektverantwortliche das Recht vor, die Gäste aufzufordern, die Immobilie zu verlassen.
15. GÄSTE MIT GESUNDHEITSPROBLEMEN
Personen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen sollten sich im Voraus bei uns über die Eignung der erwünschten Immobilie informieren und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Bitte beachte Sie, dass die meisten unserer Immobilien auf dem Land liegen, und daher Käfer, Spinnen, Wespen und Haustiere sehr häufig sind. Bitte beachte Sie das besonders, wenn jemand in Ihrer Gruppe an Allergien leidet.
Wenn jemand in Ihrer Gruppe an schweren Allergien leidet, haben Sie es uns zum Zeitpunkt der Buchung mitzuteilen.
16. TIEFERGELEGTE WAGEN – LIEFERWAGEN – KLEINBUSSE
Die meisten unserer Immobilien liegen auf dem Land. Manche sind nur über eine unbefestigte Straße und Einfahrt erreichbar. Wenn Sie vorhaben, einen Sportwagen oder einen tiefergelegten Wagen im Urlaub mitzunehmen, bitte kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, ob Sie mit einem solchen Wagen bis zur Immobilie fahren können. Lieferwagen und Kleinbusse werden nicht empfohlen.
Bitte teilen Sie uns schon bei der Buchung mit, wenn Sie vorhaben, solche Fahrzeuge während Ihres Aufenthalts in der Immobilie zu benutzen, um zu erfahren, ob es tatsächlich möglich ist.
17. SCHWIMMBÄDER
Schwimmbäder sind nicht das ganze Jahr über geöffnet. Jede Immobilie hat eine andere Öffnungszeit für das Schwimmbad. Bitte überprüfen Sie dies in der Beschreibung der entsprechenden Villa.
Unsere Schwimmbäder sind nicht von Rettungsschwimmern bewacht und die meisten sind nicht mit einem Zaun umgeben. Die Gäste benutzen Schwimmbäder auf eigene Gefahr. Kinder dürfen Schwimmbäder nur unter ständiger Aufsicht von Erwachsenen benutzen. Weder die Besitzer noch wir und unsere Vertreter sind für die Nutzung der Schwimmbäder verantwortlich.
18. HEIZUNG
Die Nutzung der Heizung in Italien unterliegt den von den lokalen Behörden auferlegten Terminbeschränkungen. Bitte beachten Sie, dass Heizungskosten im Preis nicht enthalten sind und dem bzw. der Objektverantwortlichen vor der Abreise direkt vor Ort zu zahlen sind. Das Heizen ist in Italien teurer als in anderen Ländern, und es kann sein, dass Sie eine zusätzliche Kaution für die Heizkosten hinterlegen müssen.
19. WASSER UND STROM
Die meisten unserer Häuser sind umgebaute Bauernhäuser oder ehemalige Herrenhäuser voller Charakter und Geschichte, also handelt es sich nicht um eigens gebaute Ferienvillen. Bitte beachten Sie daher Folgendes.
Aufgrund der zunehmenden sommerlichen Trockenheit kann es gelegentlich Wasserknappheit geben; bitte gehen Sie im Sommer mit Wasser sparsam um. Wir können keine Verantwortung für den Mangel an Wasser übernehmen, da dies von den örtlichen Gemeinden abhängt.
Außerdem gehört Italien wahrscheinlich zu den wenigen Ländern der Welt, in denen die Regierung zur Verringerung des Gesamtstromverbrauchs ein System zur Strombegrenzung umgesetzt hat. Dies bedeutet, dass bei gleichzeitiger Verwendung mehrerer Elektrogeräte das System den Strom ausschalten kann. Bitte lesen Sie auch Punkt 20.
20. ELEKTROFAHRZEUGE
Wenn Sie ein Elektroauto fahren und es am Haus aufladen möchten, beachten Sie bitte, dass dies nicht immer möglich ist. Kunden, die ihr Auto vor Ort aufladen möchten, müssen uns vor ihrer Ankunft kontaktieren, um zu erfahren, ob dies möglich ist.
21. INTERNETVERBINDUNG
Die Internetverbindung in Italien ist auf dem Land langsamer als in Großstädten und/oder anderen Ländern. Aus Erfahrung können wir sagen, dass es bei Unterbrechung der Internetverbindung wegen technischer Probleme außerhalb unserer Kontrolle leider sehr schwierig ist, in kurzer Zeit trotz unserer Bemühungen technische Unterstützung von einigen Internetanbietern in Italien zu bekommen. Wenn Sie eine ständige Internetverbindung brauchen, sollten Sie sich nicht nur auf die in der Immobilie verfügbare Internetverbindung verlassen. Bitte beachten Sie, dass wir für Internetabbrüche bzw. für die Internetgeschwindigkeit auf keinen Fall verantwortlich sind (siehe auch Absatz 12).
22. WERTGEGENSTÄNDE
Die Verwahrung von Wertgegenständen in der Immobilie erfolgt auf eigenes Risiko. Weder Salogi noch die Besitzer (oder deren Personal) sind für den Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen verantwortlich.
23. TOURISTENSTEUER IN ITALIEN
In den meisten Gemeinden fällt eine örtliche Touristensteuer an. Der Betrag hängt von der Anzahl der Übernachtungen ab, ist von Ort zu Ort verschieden und muss von den Gästen bei der Ankunft an der Immobilie gezahlt werden. Bitte informieren Sie sich auf der Seite der entsprechenden Villa über die spezifischen Details der örtlichen Richtlinien.
24. GESETZ UND GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten, die sich aus der oder im Zusammenhang mit der Vermietung und/oder diesen Geschäftsverbindungen ergeben sollten, ist Lucca und es gilt das italienische Gesetz, wobei die italienische Sprache maßgebend ist. Indem Sie das Buchungsformular unterschreiben, nehmen Sie die Buchungsbedingungen von Salogi vollständig und bedingungslos an.