Mit Ihrer Zahlung erkennen Sie - gleichzeitig im Auftrag aller Teilnehmer - die folgenden Geschäftsbedingungen an:
1. RESERVIERUNG
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung von 30% fällig, die Sie direkt an den Besitzer überweisen.
2. RESTZAHLUNG
Die Restzahlung ist 8 Wochen vor Ankunft fällig. Unmittelbar nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen (Mietgutschein und Anreisebeschreibung). Sollte die Restzahlung nicht termingerecht bei Fälligkeit bei Casa In Italia eingehen, wird die Buchung automatisch storniert und die Anzahlung verfällt als Deckung der Stornogebühr.
3. RÜCKTRITT DER KUNDEN
Grundsätzlich ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich.. Der Eingang der schriftlichen Stornierung bei Casa In Italia oder dem Besitzer ist für die Höhe der Stornokosten maßgebend. Bei Streichung der Reservierung werden folgende Pauschal-Stornogebühren sofort fällig:
bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% (Anzahlung)
von 59 Tagen bis 46 Tagen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
von 45 Tagen bis zum Tag des Mietbeginns 100% des Mietpreises
4. KÜNDIGUNG DURCH DEN BESITZER / ERSATZLEISTUNGEN
Wird durch unvoraussehbare Ereignisse die Einhaltung des Mietvertrages unmöglich, so behält sich der Besitzer das Recht vor den entrichteten Mietpreis zurückzuerstatten.
5. BELEGUNG, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN
Die Belegung darf die ausgeschriebene Personenzahl nicht überschreiten. Auch Kinder zählen wie Erwachsene. Lediglich 1 Baby (unter 2 Jahren) kann über die max. Personenanzahl hinaus akzeptiert werden. Umbuchungen werden wenn möglich unter der Bedingung entsprochen, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten entrichtet werden. Umbuchungskosten sind sofort fällig. Ist der Anmeldende an der Nutzung der Wohneinheit gehindert, so können Ersatzpersonen angemeldet werden. Der Dritte tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein und muß den Reiseerfordernissen genügen, insbesondere Vorschriften gesetzlicher und behördlicher Natur. Es werden hier lediglich geringfügige Mehrkosten entstehen, es sei denn, dass dies eine Umbuchung (anderer Zeitraum oder Wohneinheit) verursacht.
6. KOMMERZIELLE NUTZUNG
Sollten Sie die Absicht haben, ein Haus für einen komerziellen Gebrauch zu nutzen, sei es für Fotos oder Filmaufnahmen, müssen Sie das bitte im Moment der Reservierung mitteilen. Diese Nutzung wird gegenbenfalls von Casa In Italia schriftlich genehmigt. Spezielle Bedinungen und finanzielle Vereinbarungen können durch den Besitzer festgelegt werden. Parties, Hochzeiten oder grössere Versammlungen sind ohne schriftliche Erlaubnis nicht gestattet. Zelten und Camper sind auf dem Grundstück nicht erlaubt.
7. VERSICHERUNG
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Fragen Sie Ihre Buchungsstelle.
8. ANKUNFTS- UND ABREISEZEITEN
Die vorgesehene Ankunftszeit ist zwischen 16 und 19 Uhr. Sollte Ihre Anreise später sein, fragen Sie bitte vor Abschluss der Buchung nach. Ohne schriftliche Bestätigung ist eine spätere Ankunft als 20 Uhr nicht möglich. Generell werden ab 20 Uhr 50 Euro und ab 22 Uhr 100 Euro Unkosten berechnet. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Fa. Casa In Italia GmbH. Bei Verspätungen ist der Gast gebeten, unter den angegebenen Nummern, die Casa In Italia GmbH oder die Besitzer/Verwalter des Hauses zu benachrichtigen. Bei Komplikationen, die durch Nichteinhaltung der Ankuftszeiten auftreten, übernimmt die Casa In Italia GmbH keine Verantwortung. Am Abreisetag muß das Haus bis 09.00 Uhr übergeben werden, da es für die nachfolgenden Gäste geputzt werden muß.
9. KAUTION
Die Kaution wird per Kreditkarte vor Ankunft hinterlegt. Diese wird am während der Woche nach Abreise erstattet, wenn keine Schäden am Haus oder an dem Mobiliar festgestellt werden. Der Schlüsselhalter kann bei Nichteinhaltung den Zutritt verweigern.
10. HAUSTIERE
Haustiere dürfen nur auf Anfrage und mit der schriftlichen Zusage der Buchungsstelle mitgenommen werden. Für Haustiere wird zusätzlich eine entsprechende Kaution verlangt.
11. BEANSTANDUNGEN
Alle Wohneinheiten wurden sorgfältig inspiziert und beschrieben. Im Falle von Unterbrechungen von Wasser-, Gas-, Telephon- oder Stromversorgung, Elektroapparate und Internetanschluss sind wir bei der Behebung gerne behilflich. Falls auftretende Störungen nicht sofort zu beseitigen sind, müssen Sie sich sofort und direkt mit uns in Verbindung setzen, damit eventuelle Verhandlungen auf Erstattungen mit dem Besitzer abgesprochen werden können. Beanstandungen, die erst am Ende des Aufenthaltes gemacht werden, können nicht berücksichtigt werden. Kunden, die die Wohneinheit ohne Benachrichtigung oder Abhilfeverlangen verlassen, verlieren jedes Anrecht auf event. Erstattungen oder Minderungen. Unsere Telefonnummer (Abhilfe) ist in dem Mietgutschein oder in der Wegbeschreibung vermerkt.
12. HAUSHALTSHILFE UND KLEINKINDERBETTEN
Es ist auf Anfrage möglich, Haushaltshilfe oder zusätzliche Haushaltshilfe zu organisieren, dies muß allerdings vorher angemeldet werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Casa In Italia GmbH oder den Besitzer. Die Kosten betragen hierfür ca. 15 Euro pro Stunde und sind vor Ort zu entrichten. Kleinkinderbetten müssen ebenfalls im Voraus bestellt werden, die Bestätigung erfolgt schriftlich.
13. REINIGUNG, INSTANDHALTUNG UND PFLICHTEN DES MIETERS
Die Wohneinheit wird vom Hausverwalter sauber übergeben. Beanstandungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Am Ende des Aufenthaltes ist die Wohneinheit in Ordnung zu hinterlassen. Auch die Küche muss aufgeräumt und sauber sein. Ist das Haus nicht in Ordnung und aufgeräumt, werden Reinigungskosten von 50 Euro aus der Kaution einzubehalten. Bitte beachten Sie, dass inzwischen eine Mülltrennung in Italien Pflicht ist. Sollte der Müll nicht getrennt werden, muss der Mieter einen Unkostenbeitrag von 50 Euro zahlen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Mietreisenden entstandenen Schäden zu ersetzen. Die Gäste sollten sich korrekt verhalten, der Schlüsselhalter hat das Recht, nachhaltig störende Gäste auszuweisen.
14. HINWEISE FÜR PERSONEN MIT SCHWEREN GESUNDHEITSPROBLEMEN UND BEHINDERTE
Behinderte sollten unbedingt vor einer Reservierung mit uns absprechen, ob das Haus für Ihre Bedürfnisse geeignet ist.
Unsere Häuser befinden sich auf dem Land: Insekten, Spinnen, Bienen, Wespen, Hunde und Katzen sind normal in ländlichen Gegenden. Sollte jemand in Ihrer Gruppe schwerwiegende Allergien haben, teilen Sie es uns bitte unbedingt mit.
15. ANFAHRTSWEGE
Die Mehrheit unserer Wohneinheiten befinden sich auf dem Land und viele davon sind nur durch unasphaltierte, manchmal steile Straßen zu erreichen. Deswegen empfehlen wir Kunden, die mit tiefergelegten Autos oder Pkw’s mit niedriger Federung anreisen möchten, im voraus zu fragen, ob die Anfahrtswege geeignet sind. Wir raten davon ab, mit Kleinbussen oder Vans anzureisen. Fragen Sie bitte immer bei uns nach, wenn Sie vorhaben, mit einem solchen Fahrzeug zu Ihrem Haus zu fahren.
16. SWIMMING POOLS
Der Swimmingpoolbetrieb (leider wetterabhängig) ist in der Regel vom 30.05 bis 03.10. Je nach Wetter können Swimmingpools länger betrieben werden (dies jedoch ohne Gewähr). Die Schwimmbäder sind nicht eingezäunt, und es gibt keine Schwimmmeister. Die Gäste benutzen den Pool auf eigene Gefahr. Kinder müssen immer überwacht werden. Weder der Hausbesitzer, noch Casa In Italia, noch die Agentur übernehmen keinerlei Verantwortung für die Benutzung des Schwimmbades.
17. HEIZUNG
Heizkosten sind nicht inklusive und müssen vor Ort am Abreisetag an den Besitzer oder den Hausverwalter gezahlt werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Heizkosten in Italien im Vergleich zu anderen Ländern erheblich teurer sind. Außerdem ist der Zeitraum, in dem Heizungen angeschaltet werden dürfen, gesetzlich geregelt und von Ort zu Ort anders. Wenn Sie ein Haus in der Nebensaison suchen, sollten Sie sich vorher über die Heizkosten informieren. Es kann sein, dass eine Extrakaution nötig ist.
19. INTERNETANSCHLUSS
Leider ist Internet in den ländlichen Regionen in Italien immer noch kein Standard. Wir versuchen aber Ihnen diesen Service, wo es möglich ist, anzubieten. In den Häuser, in denen es Internet gibt, müssen Sie aber wissen, dass oft die Datengeschwindigkeit sehr gering ist. Vielfach gibt es nur EDGE oder max. 3G, was nur für Emails reicht.
Wenn es zu einer Störung oder Unterbrechung der Verbindung kommt, ist es erfahrungsgemäß nicht einfach technischen Support von den Providern zu bekommen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir unser Bestes tun werden, damit diese eventuellen Probleme behoben werden, aber keine Verantwortung dafür tragen können und eventuelle Beanstandungen zurückweisen müssen (siehe ebenfalls Punkt 11). Daher raten wir Ihnen, sollte eine Internetverbindung und Emails für Sie sehr wichtig sein, ein iPhone, BlackBerry oder ein ähnliches mobiles Gerät mitzubringen.
22. ORTSTAXE
In den meisten Orten werden inzwischen wie in der Schweiz, Deutschland und Österreich auch eine Orts-, oder Kurtaxe (tassa di soggiorno) erhoben. Dabei zahlen Erwachsene ca. 1 Euro / Tag. Dieser Betrag wird direkt an die jeweilige Gemeinde weitergeleitet.
23. GERICHTSSTAND UND UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BEDINGUNGEN
Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen. Falls es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, gilt niederländisches Recht und der Gerichtsstand von Amsterdam als vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Mietbedingungen.